Prof. Dr. jur. Dirk Beckmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels– und Gesellschaftsrecht.
Nach dem Studium in Münster und Bonn sowie der Referendarzeit in Essen seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit 1999 führt Rechtsanwalt Prof. Beckmann die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und seit 2007 auch den Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht".
Er war langjährig Partner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei und dort ganz überwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Nach dem Wechsel in eine arbeitsrechtlich hochspezialisierte Kanzlei betreut RA Prof. Beckmann seit Ende 2007 seine Mandanten in eigener Kanzlei nahezu ausschließlich arbeitsrechtlich.
Er hält Seminare für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Betriebsräte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Von 2008 bis Anfang 2021 ist Prof. Beckmann als Hochschullehrer an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) tätig gewesen. Rechtsanwalt Prof. Beckmann ist Autor für den Juris Praxisreport Arbeitsrecht.
Im Jahr 2014 ist sein humoristisches Buch "Irr-Witziges aus dem Arbeitsrecht. Mythen und Irrtümer" erschienen. Es kann über unsere Kanzlei bezogen werden.
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Bettina von Buchholz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin (IHK).
Nach dem Studium in Bayreuth und Münster und dem Referendariat in Dortmund seit 1994 als Rechtsanwältin und seit 1998 als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig. Seit 2017 führt sie auch Mediationen als IHK geprüfte Mediatorin durch.
Nach langjähriger Tätigkeit als Partnerin einer überörtlichen Sozietät in Hamm wechselte sie in die Geschäftsführung einer großen Wirtschafts-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei in Münster. Sie entschied sich ab 2022 für eine Bürogemeinschaft mit unserer Kanzlei, um wieder verstärkt als Rechtsanwältin mit hochspezialisierten Kollegen im Arbeitsrecht tätig zu sein.
Rechtsanwältin von Buchholz ist langjährig an der HSHL in Hamm als Dozentin tätig gewesen und hält Seminare für Industrie- und Handelskammern sowie Inhouse-Seminare.
Sie ist Herausgeberin des Q-Plus-Reports.
Frau von Buchholz ist Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband, in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein.
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Claudia Hanisch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Studium in Bochum und Münster, Referendariat in Arnsberg und Toronto. Seit 1999 als Rechtsanwältin in Bochum und Dortmund tätig.
Sie ist nahezu ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Beratung von IT-Unternehmen
Frau Hanisch veröffentlicht zu arbeitsrechtlichen Themen im Juris Praxisreport und ist ab dem Sommersemester 2021 als Dozentin an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) im Bereich Arbeitsrecht tätig.
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Arnd Grotjohann
Nach Banklehre, Studium in Bayreuth und der Referendarzeit in Aschaffenburg seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen.
Er war zunächst bei einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig und wechselte danach in die Revisionsabteilung eines großen Handelsunternehmens. Anschließend wechselte er als Syndikusanwalt zu einem führenden Sanitärarmaturenhersteller. Dort bearbeitete er wirtschaftsrechtliche Fragestellungen aus allen Rechtsgebieten mit dem Schwerpunkt Vertragsrecht. Rechtsanwalt Grotjohann betreut insbe- sondere arbeits- und wirtschaftsrechtliche Mandate.