Wir betreuen Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts und in der privaten oder der Unternehmenskrise. Ihre Interessen vertreten wir bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, sowie selbstverständlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung zeigt insofern Besonderheiten, als dass dem Mandanten oftmals nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte gedient ist.
Es geht vielmehr um praktikable Lösungen, die die berufliche Zukunft des Mandanten oder langjährige Geschäftsbeziehungen nicht "verbauen", sondern möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
In diesem Sinne verstehen wir unsere Aufgabe als Berater und Vertreter getreu unserem Motto: Recht–schaffen.