Arbeitsrecht Hamm

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamm?

Unsere Rechtsanwälte von recht-schaffen unterstützen Sie schnell und kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts für Hamm. Von unseren Kanzleistandorten Soest, Werl und Welver helfen wir unkompliziert, digital und flexibel in allen Belangen des Arbeitsrechts auch in Hamm.. Wir sind spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht, die sowohl in der Lehre als auch in der Literatur tätig sind. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die praxisnahe Beratung und die Wahrnehmung ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten deutschlandweit, aus diesem Grunde sind wir auch Ihr Rechtsanwalt als Ansprechpartner im Arbeitsrecht für Hamm.

Wir vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände gleichermaßen und stehen im Kollektivarbeitsrecht auch dem Betriebsrat in Beschlußverfahren und Einigungsstelle als Anwalt in Hamm zur Seite.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Wir kümmern uns zeitnah auch online um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme, auch im Bereich des öffentlichen Dienstes. Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge auf unwirksame Formulierungen und unterstützen Sie bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Wir sind Ihr Rechtsanwalt speziell im Arbeitsrecht für Hamm. Die häufigsten Problembereiche ik Arbeitsrecht haben wir als Anwalt für sie beispielhaft aufgeführt.

1. Sie haben eine Abmahnung erhalten

Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und klären Sie über die Konsequenzen einer Abmahnung auf. Im Allgemeinen versucht der Arbeitgeber hiermit, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufzuzeigen und zu korrigieren. Dies dient oft zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Häufig unterliegen Abmahnungen Formfehlern, die zur Ungültigkeit führen. Unberechtigte Abmahnungen gelangen in die Personalakte und werden unzulässigerweise über Jahre hinweg aufbewahrt. Gerade im öffentlichen Dienst kann dies eine unzumutbare Belastung darstellen, da auch eine andere Dienststelle auf die Personalakte zugreifen kann. Als Anwalt vertreten wir Sie auch in Hamm und klagen auf Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte.

2. Sie haben eine Kündigung erhalten oder der Arbeitgeber lädt Sie zu einem Kündigungsgespräch

Wir prüfen ihren Kündigungsschutz und stimmen Ihr Verhalten für ein solches Gespräch mit ihnen ab. Wir überwachen die Staffelung der gesetzlichen Kündigungsfristen und berücksichtigen hier auch etwaig anzuwendende Tarifverträge. Das Kündigungsschutzgesetz sieht für Betriebe, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigten, die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes vor. Eine Kündigung ohne Grund ist damit ausgeschlossen.

Wir klären Sie zudem über einen etwaig bestehenden Sonderkündigungsschutz(wegen Mutterschutz, Betriebsratstätigkeit, Schwerbehinderung etc.) auf. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Erhalt einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen müssen, um ihre Rechte zu wahren. Wir sind kurzfristig in der Lage, dies für sie zu übernehmen. Wir sind Ihr Rechtsanwalt speziell im Arbeitsrecht für Hamm

3. Sie wollen das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beenden

Wir beraten hier umfassend über die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages und unterstützen sie bei den Verhandlungen. Als Rechtsanwalt stehen wir Ihnen beratend oder auch federführend beiden Verhandlungen im Arbeitsrecht in Hamm zur Seite.

Arbeitnehmer klären wir zuverlässig über eine drohenden Sperrzeit bei der Arbeitsagentur auf und helfen, eine solche zu vermeiden. Die professionelle Prüfung der Formulierungen des Aufhebungsvertrages ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Aufhebungsvertrag für Sie nicht nachteilig ist. Häufig sind in Aufhebungsverträgen Ausgleichsklauseln enthalten, durch welche ihnen ein erheblicher finanzieller Nachteil entstehen kann. Solche Ausgleichsklauseln verhindern beispielsweise die Auszahlung ihrer Urlaubsansprüche, Provisionen, Boni oder die anteilige Auszahlung eines Ihnen zustehenden Urlaubs- oder Weihnachtsgeldanspruchs.

4. Ihr Arbeitgeber zahlt das ausstehende Gehalt nicht

Wir setzen den ihnen vertraglich zustehenden Gehaltsanspruch für den Fall der Nichtzahlung durch und prüfen auch etwaige zu Unrecht vorgenommene Abzüge. Häufig hält der Arbeitgeber bei einer Aufrechnung die Pfändungsfreigrenzen nicht ein oder ein Arbeitgeberdarlehen wird sofort fällig gestellt. Diese Vorgehen sind nicht akzeptabel.

5. Ihr Arbeitsverhältnis endet im Rahmen der Probezeit oder unterliegt einer Befristung

Auch wenn ihr Arbeitsverhältnis während der Probezeit durch Kündigung des Arbeitgebers beendet wird, prüfen wir die Wirksamkeit der Kündigung. Häufig ist die Probezeitvereinbarung nicht wirkssm oder die Kündigungsfrist ist nicht eingehalten. Auch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung lohnt sich, überprüfen zu lassen.

Eine Vielzahl der Befristungen sind entweder wegen formaler Fehler oder aufgrund des Fehlens eines Befristungsgrundes unwirksam. Dies hat für Sie den Vorteil, dass das TzBfG von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgeht. Wichtig ist, dass eine sogenannten Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vorgesehenen Beendigungsdatum eingelegt wird. Das Arbeitsrecht verlangt eine schnelle Bearbeitung durch den Anwalt, dies ist unsere tägliche Aufgabe. Darüberhinaus gehören auch Teilzeitverringerungsanträge nach TzBfG, im Rahmen der Elternzeit oder aufgrund eines Tarifvertages zu unserem Tagesgeschäft. Wir beantragen für Sie Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz.

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WIR SIND AUF DAS
Dr. Susanne Beckmann Startseite

Ihre Interessen als Arbeitgeber

Arbeitgebern und Geschäftsführern stehen wir bei der Trennung von Mitarbeitern zur Seite und entwickeln Lösungskonzepte nach ihren Wünschen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Rechtsanwaltfür die Region Hamm ist hier ratsam, durch eine frühzeitige Beratung können hier folgenreiche Fehler vermieden werden.

Wir wehren Lohn- und Urlaubsansprüche für sie ab. Gerade durch die Rechtsprechung des EuGH, zu den Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers und der Verjährung der
Urlaubsansprüche, ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Häufig unterliegen solche Ansprüche einer einzelvertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschluß- bzw. Verfallklauseln. Wir prüfen zeitnah die Wirksamkeit einer solchen. Auch die Geltendmachung der Auszahlung von geleisteten Überstunden können wir häufig erfolgreich abwehren. Insbesondere beraten wir hier über die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung.

Sofern es bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einzelnen Mitarbeitern im Nachgang zu Streitigekiten über ein Zwischenzeugnis oder Beendigungszeugnis kommt, erstellen wir formal wirksame Zeugnisvorschäle nach ihren Wünschen. Wir prüfen Vorwürfe zur Scheinselbständigkeit und unterstützen bei der Abwehr der sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Selbiges gilt für den Vorwurf der Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes oder dem Vorwurf der „Steuerhinterziehung“ nach AO bzw. Strafbarkeit wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungebeiträgen. Auch der Vorwurf der unberechtigten Arbeitnehmerüberlassung treten wir entgegen oder wir beantragen für Sie die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitrecht für Hamm suchen, sind sie bei uns an der richtigen Adresse.

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