Arbeitsrecht Dortmund
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Dortmund
Sie geben ihr Wissen sowohl im Rahmen von
Veröffentlichungen als auch in der Praxis im Wege von Schulungen weiter. Unsere Beratung und Vertretung erfolgt stets praxisnah an den Interessen unserer Mandanten orientiert. Wir sind sowohl im Individual-Arbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig und spezialisiert. Vor allen Dingen aber stehen wir Ihnen im Rahmen von Beschlussverfahren,
Einigungsstellenverfahren und gerichtlichen Verfahren insbesondere vor dem Arbeitsgericht Dortmund zur Seite.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Zu uns gibt es kurze Wege. Gerne stehen wir auch digital für Sie zur Verfügung, wobei wir einen persönlichen Kontakt stets bevorzugen. Insbesondere helfen wir Ihnen bei folgenden Angelegenheiten:
1. Der Arbeitgeber hat abgemahnt
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich an uns wenden. Wir prüfen die Abmahnung darauf, ob sie wirksam ist. Die meisten Abmahnungen sind formal fehlerhaft, so dass wir die Möglichkeit haben, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Wir sind ihr Anwalt für Dortmund für eine Klage auf Entfernung der Abmahnung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wissen wir insbesondere, ob die Abmahnung den Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine solche stellt, auch genügt. Ist die Abmahnung unwirksam, formulieren wir als Fachanwalt eine Gegendarstellung oder führen beim Arbeitsgericht Dortmund ein gerichtliches Verfahren auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
2. Kündigung
Ihr Arbeitgeber hat einen Trennungswunsch. In der Praxis nicht selten tritt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer heran mit dem Ziel, einen Aufhebungsvertrag zu schließen oder mit dem Bestreben, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Bereits in dieser frühen Phase und noch vor Ausspruch der Kündigung sollten Sie sich an einen kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir überprüfen, ob Sie einem Sonderkündigungsschutz unterliegen, z.B. weil eine Schwangerschaft oder Schwerbehinderung besteht. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Wir prüfen dessen Voraussetzungen und insbesondere auch bei dessen Anwendbarkeit die Frage, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur beratend, sondern selbstverständlich auch vor dem Arbeitsgericht in Dortmund bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte.
Wichtig ist es, dass Sie uns nach Zugang einer Kündigung möglichst schnell kontaktieren, weil eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Dortmund innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden muss. Dies können wir kurzfristig für Sie vornehmen. Das kurzfristige Einlegen einer form- und fristgerechten Kündigungsschutzklage in Dortmund ist im Rahmen unserer Tätigleit als Fachanwalt für Arbeitrecht unser tägliches Brot und schnell und unkompliziert zu erledigen. Hierbei kontaktieren wir auch zeitnah ihre Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die dazugehörige Korrespondenz.
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3. Aufhebungsvertrag
Häufig tritt der Arbeitgeber an Arbeitnehmer heran mit dem Wunsch, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. In der Regel hat dies für den Arbeitnehmer erhebliche Nachteile, weil eine Sperrzeit hinsichtlich der Bewilligung von Arbeitslosengeld droht. Wir zeigen Ihnen auf, wie diese Problematik vermieden werden kann bzw. ob der Aufhebungsvertrag für Sie sinnvoll und günstig ist. Dabei prüfen wir den Aufhebungsvertrag selbstverständlich auch inhaltlich und sorgen dafür, dass Ihre Rechte vollumfänglich durchgesetzt werden. Zu unseren Aufgaben als Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört nicht nur das gerichtliche Klageverfahren in Dortmund, sondern auch die ggfls. erforderlichen außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Dortmund.
Bei evtl. Streitigkeiten über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag vertreten wir Sie als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund auch vor dem Arbeitsgericht in Dortmund oder deutschlandweit.
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4. Das Gehalt bleibt aus
Zahlt der Arbeitgeber Ihre Vergütung nicht, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und erklären Ihnen auch, ob es sinnvoll ist, die Arbeitsleistung zunächst zurückzuhalten. Die Ihnen zustehenden Ansprüche setzen wir als ihr Anwalt für Dortmund für Sie durch. Dabei bereiten wir die Klage vor und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.
5. Befristung
Wenn Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen sind, überprüfen wir, ob die Befristung wirksam ist. In vielen Fällen beachtet der Arbeitgeber die Vorgaben des Teilzeitund Befristungsgesetzes nicht hinreichend, so dass Sie in einem solchen Fall darauf bestehen können, das Arbeitsverhältnis auch nach Ablauf der Befristung fortzusetzen. Dazu ist ggf. eine Entfristungsklage notwendig, bei der wir Sie professionell unterstützen und vertreten. Wir klagen als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht insbesondere vor dem Arbeitsgericht Dortmund, aber auch vor anderen Gerichten im gesamten Bundesgebiet.


Vertretung von Arbeitgebern
Sie sind Arbeitgeber und wollen sich von Mitarbeitern trennen? Wir sind Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Dortmund und bereiten idealerweise bereits vor Ausspruch der Kündigung eine Strategie zur Trennung mit Ihnen vor. Ihren Trennungswunsch setzen wir mit Ihnen um. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen die Strategie und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei Abschluss von Arbeitsverträgen bzw. dem Ausspruch der Kündigung. Wir wehren unberechtigte Ansprüche von Arbeitnehmern für Sie ab und unterstützen Sie auch im Rahmen der Erstellung von Arbeitszeugnissen.
Sprechen Sie uns an. Wir sind Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht für Dortmund