Arbeitsrecht 2026
Arbeitsrecht 2026: Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Seit dem 1. Januar 2026 gelten einige arbeitsrechtliche Neuerungen, die teilweise noch nicht in den Betriebsalltag eingeflossen sind. Neben der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, zu der wir einen eigenen Blog-Artikel formuliert haben, möchten wir mit diesem Artikel einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen geben. Hierbei stehen insgesamt Flexibilität und Transparenz stärker im Vordergrund und stellen die Arbeitgeber in Deutschland und dem EU-Raum vor neue Pflichten der Dokumentation mit potenziellen Risiken für die Zahlung von Bußgeldern.
Steigerung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
Eine Neuerung, die bereits zwingend bei der Auszahlung der Januar-Gehälter berücksichtigt werden musste, ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dies bietet Millionen Erwerbstätigen in Deutschland neue, finanzielle Spielräume und kann Nachzahlungen notwendig machen, falls es zu einer Unterverstellung seitens des Arbeitgebers kommt.
Ebenfalls erhöht wurde die Minijob-Grenze auf 603 Euro pro Monat. Eine Anpassung bestehender Arbeitsverträge und zukünftige Lohnabrechnungen sind entsprechend anzupassen, da auf dieser Basis die Sozialversicherungsbeiträge der einzelnen Beschäftigten berechnet werden.

Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung tritt in Kraft
Noch wenige Monate Zeit haben Unternehmen, der ab 1. Juli 2026 geltenden Pflicht zur digitalen Zeiterfassung je nach Betriebsgröße nachzukommen. Die Erfassung hat zwingend über ein digitales System zu erfolgen und muss neben den Arbeiten vor Ort auch das Homeoffice umfassen. Zur Dokumentationspflicht gehören der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende, ebenso wie Pausen und Überstunden.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in digitaler Form soll Angestellte vor unbezahlter Mehrarbeit bewahren und den Kündigungsschutz stärken. Für Unternehmen bietet die Einführung eines Erfassungssystems vor allem eine zusätzliche Investition, auch durch Schulungen für den korrekten Einsatz der Technologien. Kommt es zu Verstößen, werden Bußgelder bis zu € 30.000 pro Fall riskiert.
Bei kleineren Unternehmen wird eine längere Übergangsfrist für die Einführung bis zum Jahr 2031 gewährt. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind von der Einführung befreit.
Umsetzung des neuen EU-Entgelttransparenzgesetzes
Ab dem 7. Juni 2026 greift die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, wobei die Unternehmensgröße keine Rolle spielt. Sie umfasst beispielsweise ein Auskunftsrecht über ein durchschnittliches Gehalt von Kollegen mit gleicher Qualifikation, das nach Geschlecht getrennt aufzuführen ist. In Stellenanzeigen sind Gehaltsspannen anzugeben, wobei frühere Gehälter keine Festlegungsgrundlage mehr darstellen dürfen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu € 50.000 geahndet werden.
Zu diesem komplexeren Thema mit all seinen Auswirkungen haben wir einen gesonderten Artikel erfasst. Wenn Sie über konkrete Auswirkungen auf Ihr Unternehmen informiert werden möchten, stehen Ihnen die Experten im Arbeitsrecht unserer Kanzlei selbstverständlich persönlich zur Seite.

Wie sollte mein Unternehmen jetzt handeln?
Da viele der genannten Änderungen unabhängig von der Größe des Unternehmens gelten, sollte im ersten Quartal eine umfassende Überprüfung der bestehenden Verträge und eine Auseinandersetzung mit den neuen Richtlinien stattfinden. Bei der Einführung eines digitalen Systems werden Schulungen für die Belegschaft notwendig sein.
Um Bußgelder zu vermeiden und Sicherheit im Umgang mit den neuen, arbeitsrechtlichen Vorschriften zu gewinnen, ist eine fachkundige, juristische Beratung unerlässlich. Unsere Experten von Recht Schaffen beleuchten alle individuell relevanten Themen für Sie und helfen Ihnen, 2026 Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgeber und -nehmer zu kennen und durchzusetzen.