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Krank während der Probezeit: Was tun, wenn man am ersten Arbeitstag krank ist?

Die Probezeit ist für viele Arbeitnehmer eine aufregende Phase, in der sie sich beweisen und ihren neuen Arbeitsplatz kennenlernen wollen. Doch was passiert, wenn man ausgerechnet am ersten Arbeitstag krank wird? In diesem Blogartikel werden wir uns mit dem Thema befassen und klären, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben, wenn sie während der Probezeit erkranken. Insbesondere werden wir uns mit der Lohnfortzahlung bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Probezeit auseinandersetzen. Wir klären, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Krank am ersten Arbeitstag

Es gibt nichts Frustrierendered, als sich auf den ersten Arbeitstag vorzubereiten, nur um dann mit Fieber im Bett zu liegen. Wenn dies passiert, ist es wichtig, schnell zu handeln und den Arbeitgeber über die Erkrankung zu informieren. Idealerweise sollte dies telefonisch oder per E-Mail erfolgen, um eine schriftliche Dokumentation zu haben. Geben Sie so früh wie möglich Bescheid, am besten vor dem offiziellen Arbeitsbeginn. Zudem sollten Sie den Arbeitgeber möglichst sofort die Arbeitsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt bestätigen lassen.

Lohnfortzahlung in der Probezeit

Während der Probezeit gelten in Bezug auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Gemäß dem EFZG haben Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit für die ersten sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch für die Probezeit. Aber Achtung: In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber noch nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, es gilt die sogenannte Wartefrist gem.§ 3 Abs. 3 EFZG. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht erstmals "nach 4-wöchiger" ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Beginn ist der Zeitpunkt der voraussichtlich vereinbarten Arbeitsaufnahme.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich. Diese wird in der Regel ab dem dritten Krankheitstag benötigt, kann aber auch schon früher verlangt werden, wenn es vertraglich festgelegt ist oder der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Es ist ratsam, sich umgehend an einen Arzt zu wenden, um eine AU ausstellen zu lassen und somit den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu wahren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nunmehr lediglich elektronisch über die Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt. Sie sind aber verpflichtet, dem Arbeitgeber den konkreten Zeitraum der erteilten Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Es ist wichtig, auch während der Krankheit den Kommunikationskanal zum Arbeitgeber offen zu halten. Informieren Sie regelmäßig über den Verlauf der Krankheit, den voraussichtlichen Zeitpunkt der Genesung und mögliche Maßnahmen, um den Ausfall zu minimieren. Eine gute Kommunikation zeigt, dass Sie verantwortungsbewusst handeln und Ihren Arbeitsplatz ernst nehmen.

Wiedereinstieg nach der Krankheit

Sobald Sie wieder gesund sind, sollten Sie den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben sorgfältig planen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vorgesetzten auf, um den genauen Zeitpunkt Ihres Wiedereinstiegs abzustimmen. Besprechen Sie gegebenenfalls auch eventuelle Nachholbedarfe in Bezug auf versäumte Arbeitstage oder Aufgaben.

Fazit: Es ist sicherlich keine angenehme Situation, am ersten Arbeitstag krank zu sein, insbesondere während der Probezeit. Dennoch haben Arbeitnehmer auch in dieser Phase bestimmte Rechte, insbesondere hinsichtlich der Lohnfortzahlung. Es ist wichtig, frühzeitig den Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen. Eine offene und transparente Kommunikation während der Krankheit kann dazu beitragen, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erhalten. Sobald Sie wieder gesund sind, ist es wichtig, den Wiedereinstieg gut zu planen und gegebenenfalls versäumte Aufgaben nachzuholen.