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Muss man für ein Vorstellungsgespräch Urlaub nehmen?

Ein Vorstellungsgespräch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen Job. Doch was passiert, wenn man für das Vorstellungsgespräch nicht frei bekommen kann? Oftmals liegt das Problem darin, dass man bereits arbeitet und Urlaub beantragen müsste, um das Vorstellungsgespräch wahrnehmen zu können. In diesem Blogbeitrag erklären wir, welche Möglichkeiten es gibt, um trotzdem Urlaub für ein Vorstellungsgespräch zu bekommen und wie man ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit angehen kann.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, von Ihrem Arbeitgeber für ein Vorstellungsgespräch freigestellt zu werden, sofern Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Grundsätzlich müssen sie Urlaub nehmen, Freizeitausgleich beantragen oder das Vorstellungsgespräch außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren. Ist das Arbeitsverhältnis allerdings bereits gekündigt worden, hat ihr Arbeitgeber Sie gemäß § 629 BGB freizustellen.

Urlaub für Vorstellungsgespräch beantragen

Wer für ein Vorstellungsgespräch frei bekommen möchte, muss in der Regel Urlaub beantragen. Einen Grund für den Urlaub brauchen Sie nicht zu nennen, so dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen wollen. Aus taktischen Gründen kann es sich empfehlen, dies nicht mitzuteilen. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, das Vorstellungsgespräch als Grund für den Urlaubsantrag anzugeben. Viele Arbeitgeber sind in solchen Fällen kulant und geben ihren Mitarbeitern die Gelegenheit, sich um eine potenzielle neue Stelle zu bewerben.

Allerdings ist es ratsam, das Vorstellungsgespräch möglichst frühzeitig anzukündigen und den Urlaubsantrag so bald wie möglich einzureichen. Auf diese Weise vermeidet man mögliche organisatorische Probleme und sie geben dem Arbeitgeber ausreichend Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Sollten Sie für das Vorstellungsgespräch nicht frei bekommen, müsste man im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Urlaub gerichtlich durchsetzen. In einem solchen Fall benötigen Sie jedoch genug Vorlauf für das gerichtliche Verfahren. Deshalb sollte man frühzeitig tätig werden

Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit

Eine Alternative zum Urlaubsantrag ist es, das Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit abzuhalten. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass man ausreichend Freizeitkontingent hat oder überlegen, den Arbeitgeber anzusprechen, ob eine Zeitausgleich-Lösung möglich ist. Ggfls. Kann hier auch eine längere Pause vereinbart werden.

In manchen Fällen sind Arbeitgeber kulant, wenn es um Vorstellungsgespräche geht und bieten die Möglichkeit, während der Arbeitszeit zum Gespräch zu gehen. Allerdings ist es hierbei wichtig, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären, ob eine solche Vorgehensweise möglich ist und wie man die Arbeitszeit ggf. nachholt. Während der Arbeitszeit muss man auch bedenken, dass bei einer längeren Abwesenheit eine Abstimmung mit Kollegen und Kunden notwendig ist, um Abläufe weiterhin aufrechtzuerhalten

Kompromisslösungen finden

Je nach Unternehmenskultur sind auch andere Lösungen denkbar. Arbeitgeber können zum Beispiel die Möglichkeit bieten, ein Vorstellungsgespräch per Telefon, Videokonferenz oder in den Abendstunden abzuhalten. Das hängt jedoch stark vom Unternehmen und der Stelle ab. In jedem Fall sollte man sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und klären, welche Optionen es gibt.

Welche Lösungen nicht ratsam sind

Vermeiden sollten Sie die Möglichkeit, sich Krankschreiben zu lassen, denn dies birgt immer die Gefahr, dass der Arbeitgeber von dem Vorstellungsgespräch Kenntnis erlangt und dann die Möglichkeit hat, Sie ggf. sogar fristlos zu kündigen. Auch von einem eigenmächtigen Entfernen vom Arbeitsplatz kann man nur abraten, denn auch hierbei riskieren Sie, gekündigt zu werden.

Fazit

Ein Vorstellungsgespräch ist eine wichtige Chance, um sich beruflich weiterzuentwickeln.. Wer für das Vorstellungsgespräch jedoch nicht frei bekommen kann, muss kreative Lösungen finden und Kompromisse eingehen. Sofern der Arbeitgeber kulant ist, sind Urlaubsanträge oder Vorstellungsgespräche während der Arbeitszeit häufig eine gute Lösung. Falls dies nicht möglich ist, sollte man mit dem Unternehmen in Kontakt treten, um alternative Lösungen zu vereinbaren. Eine gute Balance zwischen Arbeit und beruflicher Weiterentwicklung ist letztendlich auch für den Arbeitgeber von Vorteil. Sollten „alle Stricke reißen“ stehen wir Ihnen als Ansprechpartner bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.