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Neuen Arbeitsvertrag vor Kündigung unterschreiben

Wann ist es sinnvoll?

Ein neuer Arbeitsvertrag kann eine aufregende Veränderung im Berufsleben bedeuten. Doch was passiert, wenn man bereits in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist? Ist es ratsam, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, bevor man seine aktuelle Stelle gekündigt hat?

In diesem Artikel werden wir uns näher mit dieser Frage beschäftigen und herausfinden, wann es sinnvoll sein könnte, einen neuen Arbeitsvertrag trotz bestehendem Arbeitsverhältnis zu unterzeichnen.

Warum könnte ein neuer Arbeitsvertrag in Erwägung gezogen werden?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen die Möglichkeit eines neuen Arbeitsvertrags auftreten kann, während man noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist. Dies könnte auf interne Umstrukturierungen im Unternehmen zurückzuführen sein, bei denen eine andere Position mit neuen Verantwortlichkeiten angeboten wird. Es könnte auch bedeuten, dass der Arbeitgeber eine Beförderung oder eine Gehaltserhöhung anbietet.

Vor- und Nachteile: Neue Arbeitsverträge vor Kündigung

Vorteile:

1.Sicherung neuer Konditionen:

Wenn der neue Arbeitsvertrag verbesserte Konditionen wie höheres Gehalt, mehr Urlaubstage oder bessere Arbeitszeiten bietet, könnte es verlockend sein, diese Vorteile zu nutzen, bevor man das aktuelle Arbeitsverhältnis beendet.

2.Gesicherter Arbeitsplatz:

Durch den Abschluss des neuen Vertrags könnte man die Gewissheit haben, dass man nach dem Verlassen des aktuellen Jobs eine nahtlose Überleitung zu einer neuen Position hat.

Nachteile:

1.Unsicherheiten:

Es besteht das Risiko, dass sich die Pläne ändern und der neue Arbeitsvertrag nicht wie erwartet in Kraft tritt.

2.Loyalitätskonflikt:

Das Unterzeichnen eines neuen Arbeitsvertrags, während man noch in einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, könnte zu Loyalitätskonflikten führen und das Vertrauensverhältnis zu aktuellen Vorgesetzten beeinträchtigen.

Wann ist es sinnvoll, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

1. Klare Zusagen:

Wenn der neue Arbeitsvertrag klare und verbindliche Zusagen enthält, die für Sie von großer Bedeutung sind, könnte es sinnvoll sein, diesen vor der Kündigung zu unterschreiben.

2. Vertrauen in die Veränderung:

Wenn Sie volles Vertrauen in die Veränderungen haben, die der neue Arbeitsvertrag mit sich bringt, und Sie sicher sind, dass dieser Vertrag Ihre beruflichen Ziele unterstützt, könnte dies ein günstiger Zeitpunkt sein.

3. Offene Kommunikation:

Es ist ratsam, während des gesamten Prozesses offen und ehrlich mit beiden Arbeitgebern zu kommunizieren. Dadurch können mögliche Missverständnisse vermieden und das Vertrauen gestärkt werden.

Neuen-Arbeitsvertrag

Rechtliche Schwierigkeiten

Grundsätzlich sollte ein bestehendes Arbeitsverhältnis durch eine eigene Kündigung nur dann beendet werden, wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben ist. Aber Vorsicht: Eine solche Unterschrift ist verbindlich und das neue Arbeitsverhältnis kann ggf. vor Arbeitsbeginn nicht gekündigt werden. Der neue Arbeitsvertrag muss diesbezüglich gründlich gelesen und geprüft werden.

Zu beachten ist in solchen Fällen allerdings auch die Kündigungsfrist. Es gibt viele vertragliche Kündigungsfristen, die über die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB hinausgehen und ggf. eine längere Bindung an das Arbeitsverhältnis vorsehen. Auch tarifvertragliche Kündigungsfristen sind hier zu berücksichtigen, sodass genau geprüft werden muss, wie lange eine Bindung an das Arbeitsverhältnis noch besteht.

Sofern eine kurzfristige Loslösung von dem Arbeitsvertrag nicht möglich ist, verbleibt allenfalls die Möglichkeit, mit dem alten Arbeitgeber einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Die Möglichkeit zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte man allerdings nur dann in Erwägung ziehen, wenn bereits der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist und hier keine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit seitens des Arbeitgebers besteht. Anderenfalls hat man damit zu rechnen, dass für den Fall der anschließenden Arbeitslosigkeit eine Sperre von der Arbeitsagentur verhängt wird.

Zudem sollte man sich im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggf. Gedanken über Bonuszahlungen, Weihnachtsgeldzahlungen und ggf. noch bestehenden Urlaub machen. Insbesondere ist hier auch der Arbeitsvertrag oder der einschlägige Tarifvertrag dahingehend zu überprüfen, ob ggf. eine Rückzahlungsklausel hinsichtlich einer Gratifikation vereinbart wurde. Häufig sind auch Rückforderungen für geleistete Fortbildungskosten des Arbeitgebers vereinbart, sodass diese auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen.

Auch ist darauf zu achten, dass man das alte Unternehmen nicht im Unfrieden verlässt, da man im Allgemeinen noch darauf angewiesen ist, dass der alte Arbeitgeber ein entsprechend positives Arbeitszeugnis für das Beschäftigungsverhältnis ausstellt. Grundsätzlich schuldet der alte Arbeitgeber ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dies bedeutet allerdings lediglich die Zeugnisnote „befriedigend“. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine sog. Wunsches-, Dankes- und Bedauernsformel unter das Arbeitszeugnis zu setzen. Fehlt eine solche, ist dies allerdings ein Hinweis darauf, dass man mit den Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufrieden war.

Es muss darüber hinaus beachtet werden - sofern man ggf. die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses nicht einhält -, dass man sich schadensersatzpflichtig macht; insbesondere in dem Fall, in dem arbeitsvertraglich eine Vertragsstrafe vereinbart wurde oder eine Tätigkeit bei einem direkten Wettbewerber aufgenommen wird. In jedem Fall sollte der bestehende Arbeitsvertrag auch dahingehend überprüft werden, ob ein sog. nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden ist. In einem solchen Fall ist die Aufnahme einer Tätigkeit bei der Konkurrenz vertraglich ausgeschlossen. Auch eine solche Regelung müsste auf ihre Wirksamkeit hin von einem Anwalt überprüft werden, um festzustellen, ob diese tatsächlich wirksam ist.

Fazit

Die Entscheidung, einen neuen Arbeitsvertrag vor der Kündigung des aktuellen Jobs zu unterzeichnen, erfordert sorgfältige Überlegung. Wichtig ist, die potenziellen Vorteile und Risiken abzuwägen sowie eine klare Vorstellung von den langfristigen beruflichen Zielen zu haben. Offene Kommunikation mit beiden Arbeitgebern ist von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Letztendlich hängt die Entscheidung von den individuellen Umständen ab, und es ist ratsam, im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.